Presseausweis Europa 2025
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Der Presseausweis enthält in der Regel Name, Anschrift und Foto des Ausweisinhabers. Die ausstellende Organisation bestätigt damit dem Inhaber, als Journalist tätig zu sein. Die meisten Presseausweise bestehen aus Kunststoff, sind im Scheckkartenformat gehalten und werden üblicherweise für ein Jahr ausgestellt.
Eine gesetzliche Regelung über die Ausstellung von Presseausweisen gibt es in Deutschland nicht, da diese die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde.[1] Presseausweise werden von zahlreichen Organisationen und Redaktionen ausgestellt, die unterschiedliche Kriterien für die Vergabe anlegen. Während einige Verbände Ausweise nur an nachgewiesenermaßen hauptberuflich tätige Journalisten ausstellen, geben andere diese auch an nebenberufliche Journalisten aus. Darüber hinaus gibt es Organisationen, die gegen Entgelt Presseausweise auch an Personen ausstellen, die keine berufliche Tätigkeit als Journalist nachweisen können bzw. sich mit einer vom Antragsteller unterschriebenen Bestätigung begnügen, er sei als Journalist tätig, ohne weitere Nachweise zu verlangen.
Quelle: Wikipedia®